Städtische Realschule Broich               Holzstr. 80              45479 Mülheim                     0208 455 48 40            schulverwaltung@realschule-broich.de

Schülerbetriebspraktikum 2023

 

Hier gibt es die Formulare zum Download:

Vorlage - Formular Praktikum

Vorlage - Bewertungsformular Betrieb

Vorlage - Bewertungsformular Praktikant

 

Weitere Informationen findet ihr bei Moodle:

https://159098.logineonrw-lms.de/login/index.php


Alle SchülerInnen der 9. Jahrgangsstufe nehmen an zwei Betriebspraktika teil.

Das erste Praktikum geht über einen Zeitraum von 14 Tagen und findet im Januar statt. Die SchülerInnen werden im Unterricht auf dieses Praktikum vorbereitet. Es ist uns wichtig, dass die SchülerInnen ihre Praktikumstellen eigenständig und sorgfältig auswählen.

Die Betriebe erhalten von der Schule einen Beurteilungsbogen, den sie ausgefüllt dem Schüler/der Schüler mitgeben. Sinn dieses Beurteilungsbogen ist es dem Schüler/der Schülerin ein Feedback über sein/ihr Verhalten während des Praktikums zu geben.

Das zweite Praktikum findet in einem anderen Berufsfeld in den letzten Tagen vor den großen Ferien statt und ist ein „Schnupperpraktikum“. Die SchülerInnen haben somit die Möglichkeit, weitere Berufsfelder zu erkunden.
Es hat sich als durchaus sinnvoll erwiesen, das „Schnupperpraktikum“ anzubieten, da viele SchülerInnen die Chance nutzten, noch einmal ‚Berufserfahrung’ zu sammeln. Wir beobachten außerdem, dass immer mehr SchülerInnen auch in den Ferien die Gelegenheit nutzen um Praktika zu machen. Dies unterstützen wir sehr.
Durch den Unterricht erhalten die SchülerInnen Informationen, die sie benötigen um sich überhaupt für einen Beruf entscheiden zu können. Durch diverse von uns angebotene Maßnahmen zur Berufsvorbereitung werden weitere theoretische wie auch erste praktische Grundlagen gelegt. Aber erst durch verschiedene Praktika können die SchülerInnen überprüfen, ob Berufswunsch und Realität übereinstimmen. 



Merkblatt für unsere Eltern


Schülerbetriebspraktika bieten die Möglichkeit, die Berufs- und Arbeitswelt unmittelbar kennen zu lernen und sich mit ihr auseinander zu setzen. Dadurch soll ein zeitgemäßes Verständnis der Arbeitswelt sowie technischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Zusammenhänge gefördert werden. Schülerbetriebspraktika können dazu beitragen, dass Schülerinnen und Schüler ihre Eignung für bestimmte Tätigkeiten zutreffender einschätzen, ihre Berufsvorstellungen vertiefen oder auch korrigieren können. Ein Schülerbetriebspraktikum kann den Zugang zu einem passenden Ausbildungsplatz erleichtern.

Die Schülerbetriebspraktika gelten als Unterrichtsveranstaltung und fallen unter das Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend.

Auszug aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG):


§ 8 Dauer der Arbeitszeit

(1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.

 
§ 11 Ruhepausen, Aufenthaltsräume

(1) Jugendlichen müssen im voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden. Die Ruhepausen müssen mindestens betragen

  1. 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden,
  2. 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden.

 
Während des Schülerbetriebspraktikums bleiben die Jugendlichen Schülerinnen und Schüler ihrer Schule. Sie sind nicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Praktikumsbetriebs und erhalten keine Vergütung.
Für die Erstattung der Schülerfahrkosten während des Praktikums gelten die gleichen Grundsätze wie beim Schulbesuch.

Schülerbetriebspraktika außerhalb des Stadtbereichs bedürfen immer der Zustimmung der Schule. Schülerfahrkosten über die Stadtgrenze hinaus werden nicht erstattet.

Als Schulveranstaltung unterliegen Schülerbetriebspraktika im In- und Ausland der gesetzlichen Unfallversicherung.

Zu beachten ist jedoch, dass SchülerInnen und Erziehungsberechtigte für die von Schülerinnen oder Schüler verursachten Personen- und Sachschäden nach den gesetzlichen Vorschriften haften.








 

~ anonymous