Rechtskundlicher Unterricht an der RS Broich

In NRW wird seit mehr als fünfzig Jahren Rechtskundeunterricht im Rahmen einer freiwilligen Arbeitsgemeinschaft durchgeführt.

Ziel des rechtskundlichen Unterrichts ist es, Verständnis für das Wesen und die Ordnungsaufgabe des Rechtes zu wecken und Jugendlichen den Rechtsstaat als Wertesystem nahe zu bringen. Die SchülerInnen sollen Grundkenntnisse der Rechtsordnung erwerben und mit den Aufgaben der Rechtspflege vertraut gemacht werden. Dadurch soll ihnen später das Zurechtfinden im Rechtsleben erleichtert werden.

Die Arbeitsgemeinschaft für Rechtskunde umfasst insgesamt 14 Doppelstunden und richtet sich an die SchülerInnen der Jahrgänge 9 und 10.

Zwei dieser Doppelstunden sind dazu gedacht, Ursachen und Erscheinungsformen von Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit zu behandeln.

Eine der Doppelstunden soll zum Thema Arbeitsrecht durch einen Richter des Landesarbeitsgerichts durchgeführt werden.

Eine weitere der Doppelstunden soll zum Thema Sozialrecht durch einen Richter des Landessozialgerichts durchgeführt werden.

Wir wünschen allen TeilnehmerInnen viel Erfolg.