Elterninformation:

Über dieses Formular können Sie Ihr Kind online vom Unterricht abmelden (z.B. im Krankheitsfall oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen gem. § 43 Schulgesetz NRW). Diese Online-Abmeldung ersetzt den morgendlichen Anruf im Sekretariat und kann jederzeit erfolgen, spätestens jedoch muss sie bis 7.45 Uhr des ersten Abwesenheitstages erfolgen. Sollte es sich um eine meldepflichtige Erkrankung (z.B. Läusebefall, Noro-Virus, Masern) handeln, nutzen Sie bitte unbedingt die telefonische Krankmeldung und ausdrücklich NICHT die Online-Abmeldung!

Nach dem Wiedererscheinen Ihres Kindes im Unterricht sind Sie weiterhin verpflichtet, die Abwesenheit wie üblich schriftlich zu entschuldigen.

Attestpflicht beachten: Bei Fehlen am letzten Schultag vor den Ferien ODER bei Fehlen am ersten Schultag nach den Ferien ODER bei Fehlen an Klausurtagen (gilt für Oberstufenschüler:innen) ist die Abwesenheit über ein Attest zu entschuldigen.

Datenschutzhinweis: Für die Nutzung der Online-Abmeldung werden die wichtigsten personenbezogenen Daten zum Zwecke der schulinternen Verarbeitung (z.B. Weiterleitung an die Klassenleitung) erhoben und für einen kurzen Zeitraum gespeichert. Es werden keine weiteren personenbezogenen Daten außer denen, die im Formular Online-Abmeldung erfragt werden, verarbeitet. Die Übermittlung der Daten erfolgt automatisch per SSL-Verschlüsselung. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzhinweise.

Information: Nach dem Wiedererscheinen Ihres Kindes im Unterricht sind Sie weiterhin verpflichtet, die Abwesenheit wie üblich schriftlich zu entschuldigen.

Bitte addieren Sie 4 und 9.

 

 

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