LRS – Auf ein Wort …

Das LRS-Konzept an der Realschule Broich

Beschreibung eines Nachteilsausgleichs für LRS-Schüler an der Realschule Broich

Schwierigkeiten beim Erlernen der Schriftsprache können viele Ursachen haben und sind gar nicht selten: Manchmal ist ein Kind nach vier Jahren Grundschule noch nicht sicher im Anwenden der Rechtschreibregeln, manchmal liest es noch nicht flüssig. Hier helfen Übung und Routine, die der Besuch der weiterführenden Schule und regelmäßiges Lesen und Schreiben zu Hause bieten.

In manchen Fällen aber sind die Schwierigkeiten hartnäckig: Ursachen können zum Beispiel motorische bzw. sensorische Probleme sein. In solchen Fällen spricht man von einer Lese-Rechtschreibschwäche, oder, je nach Ausprägung, von einer Lese-Rechtschreibstörung.

Sollte auch Ihr Kind noch unsicher sein, greift das LRS-Konzept der Realschule Broich.  Folgendes sollten Sie beachten:

  • Sie haben bereits eine Diagnose für Ihr Kind?

Bitte bringen Sie diese mit, so dass Ihr Kind direkt eine Fördergruppe besuchen kann. Medizinische Diagnostiken nach ICD 10 dürfen nur autorisierte Personen (zum Beispiel Mediziner, psychologische Psychotherapeuten, die Sie zum Beispiel beim SPZ finden) stellen.

  • Ihr Kind wird bereits außerschulisch gefördert?

Bitte legen Sie uns eine Bescheinigung darüber vor. Sollten Sie keine zusätzliche schulische Förderung wünschen, muss Ihr Kind diese dann nicht in Anspruch nehmen, darf dies aber selbstverständlich tun, wenn Sie dies für sinnvoll erachten. Denken Sie bitte daran, uns für jedes Halbjahr eine neue Bescheinigung zukommen zu lassen.

  • Sie sind noch unsicher, ob Ihr Kind eine Förderung benötigt?

Im Laufe des ersten Halbjahres lernt die Deutschlehrerin Ihr Kind näher kennen und hat die Lese- und Rechtschreibleistung im Blick. Weicht diese deutlich ab, erfolgt eine Testung durch die LRS-Fachkraft. Sollte Förderung notwendig sein, besucht Ihr Kind den Kurs.

  • Wie wird gefördert?

Einmal in der Woche nimmt Ihr Kind an der 45-minütigen Förderung teil. Speziell geschulte KollegInnen setzen hierbei Material ein, das individuell für Kinder mit Problemen beim Schriftspracherwerb entwickelt wurde.

  • Was ist Ziel der Förderung?

Erstes Ziel der LRS-Förderung ist es, die Lese- Rechtschreibleistung des Kindes bis zur Note ausreichend zu verbessern. Das lautgetreue Schreiben sollte das Kind nach der Förderung beherrschen. Darüber hinaus sollen Selbstbewusstsein und Leistungsbereitschaft des Kindes in den Bereichen Lesen und Rechtschreiben gestärkt werden.

  • Wie lange dauert die Förderung

In der Regel endet die Förderung mit Ablauf des 6. Schuljahres. Dann haben viele Kinder die Förderziele erreicht. Bestehen die Probleme weiterhin, so kann das Kind bis einschließlich Klasse 8 in der Förderung verbleiben. Die DeutschlehrerInnen und LRS-Fachkräfte testen und entscheiden.

Sollte bei Ihrem Kind eine Lese-Rechtschreibstörung diagnostiziert worden sein (Dies geschieht durch die oben genannten Experten.), so wird über den Zeitraum seiner gesamten Schullaufbahn ein sogenannter Nachteilsausgleich gewährt.

  • Was ist ein Nachteilsausgleich?

Um es dem Kind zu ermöglichen, möglichst unbelastet arbeiten und gleichzeitig seine Leistungen verbessern zu können, können im Falle einer LRS - ganz gleich ob als Schwierigkeit, Schwäche oder Störung ausgeprägt – individuelle Nachteilsausgleiche gewährt werden. Hierzu gehören im Bereich Lesen und Rechtschreiben folgende Maßnahmen:

  • Zeitzugabe, z. B. um im Anschluss an eine Klassenarbeit den Text unter Berücksichtigung eines speziellen Rechtschreibphänomens wie der Groß-Kleinschreibung noch einmal zu überarbeiten.
  • Verändertes Layout der Klassenarbeit (z.B. größere Schrift)
  • Schreiben auf spezieller Lineatur
  • Schreiben in einem anderen Raum u.s.w

Die DeutschkollegInnen  schlagen  auf Grundlage ihrer pädagogischen Förderdiagnostik Maßnahmen vor, die dann unter Rücksprache mit den Eltern und der Schulleitung in Form eines Förderplans, der für ein Halbjahr gilt, festgehalten werden.

  • Was ist eine Schutzmaßnahme?

Ist ein Kind allzu sehr von den Problemen im Bereich der Rechtschreibung belastet, so kann es sinnvoll sein, für einen begrenzten Zeitraum ganz auf die Bewertung der Rechtschreibleistung zu verzichten. Erst, wenn das Kind sicherer und motivierter ist, fließt diese dann wieder in die Notengebung ein. In einem solchen Falle spricht man von einer Schutzmaßnahme, über die ebenfalls die FachlehrerInnen und Schulleitung im Rahmen der Klassenkonferenz befinden. Diese Schutzmaßnahme empfiehlt sich vor allem in Klasse 5 und 6.

Zu beachten ist hierbei, dass diese auf dem Zeugnis als Vermerk erscheinen muss. Bei den Nachteilsausgleichen ist dies nicht der Fall.

  • Was passiert, wenn mein Kind gar keine Förderung in Anspruch nimmt?

Sollte uns kein Nachweis über eine außerschulische Förderung vorliegen und Ihr Kind an drei Förderterminen unentschuldigt fehlen, erlöscht die Möglichkeit auf Teilnahme sowie die Möglichkeit auf Gewährung eines Nachteilsausgleiches oder einer Schutzmaßnahme. Bitte denken Sie immer daran, Fehlzeiten und für die Förderkurse zu entschuldigen.

  • Und was ist mit den Fremdsprachen?

An der Realschule Broich hat Ihr Kind die Möglichkeit, von Anfang an zwei Fremdsprachen zu erwerben. Nur weil es sich mit der Rechtschreibung im Fach Deutsch schwer tut, heißt dies noch lange nicht, dass dies auch beim Erwerb des Englischen und/oder Französischen der Fall sein wird.

Sollte dies dennoch der Fall sein: Die Deutsch- und FremdsprachenkollegInnen sind im Austausch und befinden, falls dies notwendig ist, über geeignete Nachteilsausgleiche.